Die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB setzt eine Anzeige iSd § 1097 ABGB voraus.
Rückverweise
Die zu RS0126618 vertretene Auffassung, die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB setze eine Anzeige im Sinne des § 1097 ABGB voraus, kann für den Fall unverschuldeter Unkenntnis von…
…Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, dass die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB eine Anzeige des Mieters iSd § 1097 ABGB voraussetzt (RIS Justiz RS0126618). Nach den den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der Beklagte für die geringfügige Schimmelbildung an den Fensterfugen selbst verantwortlich. Dass die Wohnung aufgrund…
…auch auf die in der Revision zitierten Entscheidung 6 Ob 38/11y näher ein und kam zusammengefasst zu dem Ergebnis: „Die zu RS0126618 vertretene Auffassung, die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB setze eine Anzeige iSd § 1097 ABGB voraus, kann für den Fall unverschuldeter Unkenntnis des…