JudikaturOGH

RS0126600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Auch der Schadenersatzanspruch nach UWG erfordert den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Wettbewerbsverletzung und Schaden; eine Beweislastumkehr findet nicht statt.

Rückverweise