4Ob159/24x—OGH Entscheidung
24. Juni 2025
…für einen Schadenersatzanspruch. Da hier kein Unterlassungsanspruch, sondern Schadenersatz geltend gemacht wird, ist für eine Haftung der Beklagten nämlich auch Kausalität und Verschulden erforderlich (vgl RS0126600; RS0078183, RS0107058, RS0079653; s auch § 18 2. Satz UWG). [14] Nach den – insoweit unbekämpften – erstinstanzlichen Feststellungen hätten die Kläger, wenn…