JudikaturOGH

RS0126533 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Februar 2011

Fällt der Beginn der Mutterschutzfrist auf einen Zeitpunkt, zu dem die Versicherte nach vorangegangenem Arbeitslosengeldbezug nur mehr Notstandshilfe bezieht, ist das Wochengeld im Rahmen einer Vergleichsrechnung nach § 41 AlVG iVm § 162 Abs 3 ASVG (Durchschnitt der letzten 13 Wochen) durch die Gegenüberstellung der um 80 % erhöhten Notstandshilfe und des einfachen - nicht ebenfalls um 80 % erhöhten - Arbeitslosengelds zu ermitteln.

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