JudikaturOGH

RS0126514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2023

Wenn keine gesetzlich durchsetzbare Befristung des Mietverhältnisses vereinbart wurde, dann beginnt die Präklusionsfrist  des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG mit dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses zu laufen.

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