Die Ablehnung gemäß § 589 ZPO kann nur während des laufenden Schiedsverfahrens geltend gemacht werden.
Rückverweise
…beantragen. Eine Ablehnung nach § 589 ZPO bzw Art 20 der Wiener Regeln kann aber nur während des laufenden Schiedsverfahrens geltend gemacht werden (RS0126434). [14] 2.1 Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass ein nachträglich bekanntgewordener Ablehnungsgrund in „krassen Fällen“ auch noch mit Aufhebungsklage geltend…