RS0126397 – OGH Rechtssatz
Ein deutlicher Ausfall der oberen Extremitäten gemäß § 4a Abs 3 BPGG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn dem Betroffenen der selbständige Transfer in und aus dem Rollstuhl im Regelfall möglich ist und er nur beim gelegentlichen Auftreten von Spasmen fremder Hilfe beim Transfer bedarf.
