JudikaturOGH

RS0126321 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2010

Es fehlen zureichende Gründe für eine teleologische Reduktion des § 35 Abs 2 WEG 2002 im Sinne der Zulässigkeit der Zivilteilung (nur) der schlichten Miteigentumsanteile im Mischhaus ohne vorheriges Erlöschen bestehenden Wohnungseigentums.

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