3R73/23m—OLG Wien Entscheidung
25. August 2023
…der Kostenentscheidung im Verhältnis zur Dritt-, Viert- und Fünftbeklagten entgegen. Angriffs- und Abwehrmittel stehen jedem Streitgenossen nämlich selbstständig zu; das gilt auch für die Rechtsmittel (RS0126310). In diesem Zusammenhang war jedoch die erstinstanzliche Entscheidung mit der Maßgabe zu bestätigen, dass diese solidarisch zum Kostenersatz zu verpflichten waren, weil sie auch in…