JudikaturOGH

RS0126245 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2010

Gegenstand des Verfahrens nach §§ 9, 37 Abs 1 Z 6 MRG ist die Prüfung aller positiven und negativen Voraussetzungen des § 9 MRG, die für eine Antragsstattgebung vorliegen müssen. Die Nichteinhaltung von Voraussetzungen des § 9 Abs 1 MRG kann daher nicht durch dem Spruch angefügte Auflagen oder Bedingungen beseitigt werden.

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