Streit um Kostenersatz nach DSGVO-Auskunftsersuchen bei Online-Glücksspielanbieter—OLG Wien Entscheidung
3R5/25i11. Februar 2025
…Vollmacht berufen, sondern eine schriftliche Vollmacht vorgelegt. Wenngleich weiters richtig ist, dass nur eine qualifizierte elektronische Signatur der Schriftform des § 886 ABGB entspricht (vgl RS0126251), so ist für die Beklagte daraus schon deshalb nichts gewonnen, weil sie vorprozessual zu erkennen gab, überhaupt keine elektronischen – und damit auch keine qualifizierten…