Ein Lehrberuf iSd § 26 Abs 2 Z 1 lit b VBG muss nicht zwingend im Rahmen von Lehrveranstaltungen wissenschaftlichen Charakters ausgeübt werden. § 26 Abs 2 Z 1 lit b VBG stellt nicht auf den Charakter oder Inhalt einer Lehrveranstaltung, sondern auf die Ausübung eines Lehrberufs ab. Weder aus § 26 VBG noch aus den Bestimmungen des UOG 1975 ergibt sich ein Hinweis, dass nur eine wissenschaftliche Lehrtätigkeit an einer Universität eine solche in einem Lehrberuf iSd § 26 Abs 2 Z 1 lit b VBG ist.
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