RS0126201 – OGH Rechtssatz
Das rechtliche Interesse für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen nach den §§ 147 ff PatG 1970 fehlt, wenn sich der Kläger allein auf die Nichtigkeit des diesen Ansprüchen zugrunde liegenden Patents oder Schutzzertifikats stützt. In diesem Fall ist der beim Patentamt zu stellende Antrag auf Nichtigerklärung des Schutzrechts der einfachere Weg, um das mit der Klage verfolgte Ziel zu erreichen.