JudikaturOGH

RS0126107 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Bei der Nachtarbeit ist die Tätigkeit nicht entscheidend; vielmehr kommt es auf das Kriterium „Nacht“ an. In diesem Sinn fallen auch „leichtere“ berufliche Tätigkeiten unter diesen Tatbestand.

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