JudikaturOGH

RS0126071 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2017

Enthalten Formulare, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist § 28 Abs 1 KSchG auf diese Bestätigungen und reine Wissenserklärungen nicht anzuwenden.

Rückverweise