JudikaturOGH

RS0126088 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2010

Wenn ein Erwerb des Mindestanteils durch den aus einer Anmerkung gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 Begünstigten endgültig nicht zustandekommt, wird die Anmerkung gegenstandslos, sodass sie nach den Bestimmungen der §§ 131 ff GBG bei entsprechendem Nachweis gelöscht werden kann.

Rückverweise