JudikaturOGH

RS0125925 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2017

Das Abstellen auf das Staatsbürgerschaftskriterium in § 2 UVG wäre als unionsrechtswidrig einzustufen, weshalb die Bezugnahme auf die österreichische Staatsbürgerschaft so zu lesen ist, dass damit die Staatsbürgerschaft eines EU‑Mitgliedstaats gemeint ist.

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