Streit um Nebenintervention in einem Prozess über mangelhafte Kälteerzeugungsanlage—OLG Graz Entscheidung
2R206/24t04. März 2025
…Person obsiege, dieser Partei im Rechtsstreit beitreten. Eine Bindungswirkung ist nur eine mögliche Folge einer Nebenintervention (oder ihrer Unterlassung), nicht aber Voraussetzung für ihre Zulässigkeit (RS0126074). Das für die Zulässigkeit einer Nebenintervention geforderte rechtliche Interesse auf Seiten des Beitretenden ist gegeben, wenn sich die Entscheidung unmittelbar oder mittelbar auf dessen privatrechtliche…