JudikaturOGH

RS0125850 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 2010

Wird im Rahmen eines Zahlungsplans eine aufgrund einer Versicherung nach dem GSVG bestehende Beitragsschuld nur mit der Quote bezahlt, so ist für die Ermittlung der Beitragszeiten nach § 115 Abs 1 Z 1 GSVG auch nur der der Quote entsprechende Teil der Beitragszahlung heranzuziehen.

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