JudikaturOGH

RS0125890 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2011

§ 12 Abs 7 GlBG idF BGBl I Nr 66/2004, der für den Fall einer diskriminierenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur einen Anfechtungstatbestand, aber keinen immateriellen Schadenersatz vorsah, kann auch im Wege richtlinienkonformer Auslegung nicht im Sinne der Anordnung eines immateriellen Schadenersatzanspruchs ausgelegt werden.

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