16Ok7/16i—OGH Entscheidung
04. Juli 2016
…Streitanhängigkeit“, auf die sich die Rechtsmittelwerberin beruft, ist dem Außerstreitverfahren fremd ( Kodek in Gitschthaler/Höllwerth , AußStrG § 12 Rz 1; RIS Justiz RS0125903). Während im Zivilprozess ein Zweitprozess wegen Streitanhängigkeit gar nicht eingeleitet werden darf, sodass die auf das gleiche Rechtsschutzziel gerichtete Klage aufgrund des Prozesshindernisses der Rechtskraft…