JudikaturOGH

RS0125923 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2017

Die Löschung eines wechselseitig zugunsten der Ehegatten als Hälfteeigentum einer Liegenschaft eingetragenen Veräußerungs‑ und Belastungsverbots ist eine nach § 93 EheG zulässige Anordnung, wenn der Hälfteanteil des einen Ehegatten an den anderen übertragen wird.

Rückverweise