Die (dispositive) Regelung des § 1014 ABGB ist auch auf andere Fälle einer Tätigkeit im fremden Interesse analog anwendbar.
Rückverweise
…05f ). [33] 9.1.2 Darüber hinaus ist § 1014 ABGB auch auf „andere Fälle“ einer (vertraglichen) Tätigkeit im fremden Interesse analog anwendbar ( RS0125786 ; 2 Ob 134/09h; Schurr in Schwimann/Neumayr 5 § 1014 ABGB Rz 10). [34] 9.1.3 Schließlich wendet die Rechtsprechung…