JudikaturOGH

RS0125689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2024

Eine mehrere Jahre umfassende und durch eine Vielzahl inkriminierter Handlungen zum Ausdruck gebrachte Wiederbetätigung iSd § 3g VerbotsG steht der Annahme einer nicht schweren Schuld iSd § 7 Abs 2 Z 1 JGG entgegen.

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