Bei Verstößen gegen das Verbot der Durchführung von Beihilfen (Art 108 Abs 3 AEUV) ist die Vertretbarkeit der strittigen Beihilfengewährung nicht zu prüfen.
… 1 UWG verstoßen. Aber auch soweit die Klägerinnen den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf das unionsrechtliche Beihilfenrecht stützen, machen sie – im Sinne der Rechtsprechung (RS0125709) – (ebenfalls) wegen der Förderung fremden Wettbewerbs eine unlautere Handlung iSv § 1 Abs 1 Z 1 UWG (als Rechtsbruch) geltend. Ein…
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