JudikaturOGH

RS0125584 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2010

Der eindeutige Wortlaut des § 2 Abs 3 Z 1 RAO („ein weiterer rechtwissenschaftlicher akademischer Grad") schließt die Ausdehnung auf die Erlangung eines nicht rechtswissenschaftlichen Doktorats aus.

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