RS0125667 – OGH Rechtssatz
Unterbleibt entgegen § 31 Abs 1 WEG 2002 die Einhebung einer Rücklage, so kann daraus ein späterer Käufer eines Wohnungseigentumsobjekts keinen Schadenersatzanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft ableiten.