RS0125703 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Für die Beurteilung des Vorliegens einer Belästigung iSd § 5 Abs 3 BGStG ist nicht die subjektive Einschätzung des Belästigers, sondern grundsätzlich jene der von der Belästigung betroffenen Person maßgeblich.
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