Durch die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September (§ 8 Abs 8 FLAG) erhöht sich auch der „Grundbetrag der Familienbeihilfe" iSd § 382a Abs 2 EO um ein Zwölftel.
Rückverweise
…„13. Familienbeihilfe“ (§ 8 Abs 8 FLAG) nicht anteilig in den „Grundbetrag der Familienbeihilfe“ einzubeziehen ist (RIS Justiz RS0125480 [T1], RS0125719). Diese Auffassung wurde zuletzt zu 6 Ob 53/10b bekräftigt. Da demnach die Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 5…
…2 EO um ein Zwölftel (1 Ob 216/09k; 9 Ob 78/09z; 1 Ob 248/09s; RIS-Justiz RS0125480), sind der 10. Senat und der 6. Senat jeweils mit ausführlicher Begründung dieser Auffassung entgegengetreten und zum Ergebnis gekommen, dass die Wortfolge „bis zum…
…Bundesgesetz BGBl I 2008/31 eingeführte „13. Familienbeihilfe“ (§ 8 Abs 8 FLAG) nicht anteilig einzubeziehen ist (RIS-Justiz RS0125480 [T1]), hat sich auch der 2. Senat angeschlossen (2 Ob 72/10t mwN). Nach § 8 Abs 2 FLAG…