Die Garantieerklärung findet sich bei der Herstellergarantie meist auf der Verpackung der Ware oder auf einer eigenen Urkunde, die der Garant der Sache beilegt und die der letzte Verkäufer dem Käufer als Bote übermittelt und in der Regel stillschweigend angenommen wird. Ein Zugang der Annahmeerklärung wird nach der Verkehrssitte nicht erwartet.
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