RS0125446 – OGH Rechtssatz
Der im Verfahren zur Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft in der Tagsatzung zur Öffnung der schriftlichen Anbote (§ 352b Z 4 EO) erteilte Auftrag zum Erlag des Vadiums ist in sinngemäßer Anwendung des § 239 Abs 2 EO nicht abgesondert anfechtbar.