JudikaturOGH

RS0125364 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 2009

Haben die vormaligen Ehegatten die getroffene Vereinbarung, wen von beiden im Innenverhältnis die Zahlungspflicht von Kreditverbindlichkeiten trifft, mit einer Bedingung versehen, die bisher nicht eingetreten ist, fehlt die Grundlage für einen Ausspruch nach § 98 Abs 1 EheG.

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