RS0125317 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Ein „Vorenthalten" iSd § 153d StGB ist nicht davon abhängig, ob zum Fälligkeitszeitpunkt die Nettolöhne übersteigende Mittel vorhanden sind oder nicht (Kirchbacher/Presslauer in WK-StGB-2 § 153d Rz 20).
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