RS0125348 – OGH Rechtssatz
Dagegen, dass unter dem Begriff „Einkommen" im Sinn des § 264 Abs 5 ASVG die aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielten „Einkünfte" im Sinn des Einkommensteuerrechts (ohne Einbeziehung der vorgeschriebenen und bezahlten Sozialversicherungsbeiträge) zu verstehen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.