JudikaturOGH

RS0125348 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Dagegen, dass unter dem Begriff „Einkommen" im Sinn des § 264 Abs 5 ASVG die aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielten „Einkünfte" im Sinn des Einkommensteuerrechts (ohne Einbeziehung der vorgeschriebenen und bezahlten Sozialversicherungsbeiträge) zu verstehen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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