JudikaturOGH

RS0124952 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2012

Die Durchsetzung eines Anspruchs nach § 87b Abs 3 UrhG kann daran scheitern, dass die begehrte Auskunft nur aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung von Verkehrsdaten erteilt werden könnte.

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