Zum Begriff des „gewöhnlichen Aufenthalts" nach Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO 2003.
Rückverweise
…berufliche Laufbahn auch beinahe ausschließlich im Ausland verbracht und war nicht nur vorübergehend im Ausland. Weiters sieht er nach den Feststellungen seinen Lebensmittelpunkt in K* (RS0125250 [T1]). [3] Ausgehend davon ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, der Kläger habe seit mehr als einem Jahr vor Klagseinbringung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in K*, weshalb…