JudikaturOGH

RS0124984 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2009

Als „Anrufung der Schlichtungseinrichtung" iSd § 8 VerG ist schon der nach den Statuten erste Antrag, etwa auch auf Konstituierung einer Schlichtungseinrichtung oder Namhaftmachung von Schiedsrichtern, zu werten. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Sechsmonatsfrist.

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