Die Verneinung einer Schwarzfahrt gemäß § 6 Abs 1 EKHG („ohne den Willen des Halters") impliziert die Bejahung der gegenteiligen Tatbestandsvoraussetzung in § 19 Abs 2 EKHG („mit seinem [des Halters] Willen").
Rückverweise
… 23/85 = ZVR 1986/132), es sei denn, es läge eine Schwarzfahrt im Sinn des § 6 EKHG vor (RIS Justiz RS0058106; RS0124851). 4. Das Berufungsgericht hat aus der Alkoholisierung des erstbeklagten Lenkers des Skidoos trotz diesbezüglichen Verbots durch die zweitbeklagte Halterin im Einklang mit der oberstgerichtlichen…