JudikaturOGH

RS0124756 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 2009

Der in §9 Abs 1 APG verwendete Begriff des „Erwerbseinkommens" ist mangels eigenständiger Definition im Sinn der Legaldefinition des mit „Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Leistungen" überschriebenen §91 Abs1 ASVG bzw §60 Abs 1 GSVG zu verstehen.

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