RS0124717 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Das Bestimmtheitserfordernis des § 226 ZPO ist nicht erfüllt, wenn der Kläger eine Leistung „nach Möglichkeit" oder die Bekanntgabe „aller" für eine Anspruchsverfolgung „erforderlichen Umstände" begehrt.
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