JudikaturOGH

RS0124684 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2018

Die Änderung eines Objekts, welches sich auf einem im Zubehör-Wohnungseigentum stehenden Liegenschaftsteil befindet und folglich dem ausschließlichen Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers unterliegt, ist nicht nach Z 2, sondern (nur) nach Z 1 des § 16 Abs 2 WEG 2002 zu prüfen.

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