Die zu den §§ 115, 116 ZPO ergangene Rechtsprechung zur jedenfalls erforderlichen Befragung leicht erreichbarer Angehöriger (RIS-Justiz RS0036476; RS0036484) gilt auch für Kuratorenbestellungen nach §5 Abs2 Z2 litb AußStrG.
…gilt auch für die hier anzuwendende Bestimmung des § 5 Abs 2 Z 2 lit b AußStrG (vgl dazu RIS Justiz RS0124758), nach der das Gericht für die Bestellung eines Kurators durch das Pflegschaftsgericht zu sorgen hat, wenn eine Partei unbekannten Aufenthalts ist und ohne einen solchen…
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