RS0125001 – OGH Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Reicht für das „Ausrichten" der Tätigkeit im Sinne von Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO (VO 44/2001 - „Brüssel I") aus, dass eine Website des Vertragspartners des Verbrauchers im Internet abrufbar ist?