RS0124596 – OGH Rechtssatz
Ob die klagende Partei in den für die geltend gemachten Ansprüche auf Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG relevanten Zeiträumen Dienstgeberin jener Person war, für die sie Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung begehrt, ist eine Frage des Beginns und Ende der Versicherung, die nicht losgelöst von einem konkreten Beschäftigungsverhältnis zu einem bestimmten Dienstgeber zu beantworten ist (vgl VwGH 2004/08/0127). Da es also zunächst um diese strittige Vorfrage geht, ist das Verfahren nach § 74 Abs 1 ASGG zu unterbrechen.