Die Erstanhörung (§ 118 AußStrG) entspricht den für das Sachwalterbestellungsverfahren wesentlichen Grundsätzen der Unmittelbarkeit und des rechtlichen Gehörs.
…10 Ob 102/08k und 7 Ob 118/09t, je mwN; vgl auch 7 Nc 5/07f; RIS Justiz RS0124580; Schauer in Gitschthaler/Höllwerth , AußStrG § 118 Rz 12 mwN). Die Erstanhörung hat deshalb ausschließlich durch den nach der Geschäftsverteilung für die Entscheidung…
Rückverweise