JudikaturOGH

RS0124559 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2024

Der gemäß § 120 AußStrG bestellte einstweilige Sachwalter hat keine Rechtsmittelbefugnis im Bestellungsverfahren im Interesse des Betroffenen. Er kann seine Bestellung nur anfechten, sofern in seine eigene Rechtssphäre eingegriffen wird.

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