JudikaturOGH

RS0124539 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 2009

Eine vom „schwarz" beschäftigten Installateur unterfertigte „Kostenaufstellung" stellt jedenfalls dann keine im Lichte des § 10 MRG taugliche Rechnung dar, wenn sie inhaltlich als bloße Quittung zu qualifizieren ist, aus der sich nicht einmal der für den Umfang eines allfälligen Ersatzanspruchs relevante Leistungszeitpunkt ergibt.

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