JudikaturOGH

RS0124459 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2008

Die Verwendung eines falschen Strafrahmens (§ 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO) kann nicht nach § 31a Abs 1 StGB überprüft werden, weil diese Bestimmung aufgrund verfehlter Subsumtion begangene Rechtsfehler nicht betrifft.

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