JudikaturOGH

RS0124566 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2008

Allein der Umstand, dass bei der (unechten) Konventionalstrafe im Sinn des § 1336 Abs 1 ABGB der pauschalierte Schadenersatz auch dann zusteht, wenn kein Schaden entstanden ist, begründet nicht den Wuchertatbestand (§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB).

Rückverweise