Die Bestimmung des § 2 KHVG, die den Deckungsumfang des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers regelt, erweitert nicht den Begriff „beim Betrieb" iSd § 1 EKHG (vgl 9 ObA 298/01s = ZVR 2003/54).
Rückverweise
…2 Abs 1 KHVG erweitert jedoch nicht den Begriff „beim Betrieb“ iSd § 1 EKHG (2 Ob 176/08h = RS0124437). Sie begründet auch keine, von der Ersatzpflicht des hierin genannten Personenkreises unabhängige Schadenersatzpflicht des Versicherers. Trifft weder den Versicherungsnehmer noch einen Mitversicherten eine Schadenersatzpflicht, so…