JudikaturOGH

RS0124481 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2008

Stellt eine Partei, die auch schon zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Beschluss nach § 10 Abs 2 FBG legitimiert gewesen wäre, nachträglich einen (neuerlichen) Antrag auf Wiederherstellung des früheren Firmenbuchstandes, würde die Zulassung eines -inhaltlich als Anregung zum Vorgehen nach § 10 Abs 2 FBG zu qualifizierenden - Antrags auf neuerliche Eintragung des nach § 10 Abs 2 FBG gelöschten Gesellschafters eine Umgehung der prinzipiell auch Beschlüssen im Firmenbuch zukommenden Rechtskraft bedeuten. In einer derartigen Konstellation besteht für die -in das pflichtgemäße Ermessen des Firmenbuchgerichts gestellte - Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 10 Abs 2 FBG kein Raum.

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